Brandschutztipps Silvester

An Silvester Balkone und Terrassen frei räumen

Auf Balkonen und Terrassen sollten in der Silvesternacht keine Möbel oder Gegenstände stehen, die Feuer fangen könnten. So könne die Brandgefahr verringert werden. Außerdem sei es empfehlenswert, Fenster und Türen während eines Feuerwerkes geschlossen zu halten.

Im Fall eines Unfalls oder Brandes sollten Betroffene sofort den Notruf 112 wählen und bei eigenen Löschversuchen vorsichtig sein. Um die Ausbreitung eines Feuers zu stoppen, müssten Fenster und Türen geschlossen werden. Wichtig sei es außerdem, die Mitbewohner im Haus zu warnen.

 

Zum Feuerwerk:

  • Feuerwerks- und Knallkörper nur im Freien abbrennen.
    Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten.
  • Gebrauchsanweisung vor allem auch bei Raketen unbedingt sorgfältig beachten
  • Nicht auf Menschen oder Tiere richten
  • Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser, insbesondere nicht durch Fenster und andere Öffnungen in geschlossene Räume werfen.
  • Großen Sicherheitsabstand insbesondere zu Schuppen, Scheunen, Ställen und zu Strohmieten, Lagertanks mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. halten
  • Fenster während der Knallerei schließen.
  • Nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge werfen
  • Auf "Blindgänger" besonders achten
  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden.
  • Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen
  • Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff und dürfen an Jugendliche
    unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.
  • Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen lassen und dabei ständig beaufsichtigen
  • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen
  • Feuerwehrskörper so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.

Zur Dekoration:

  • Nur nichtbrennbare oder wenigstens schwerentflammbar gemachte Dekorationen verwenden
  • Auf ausreichende Abstände zwischen Dekoration und Feuerstätten achten
  • Bei elektrischen Leuchten Wärmestau durch Dekoration vermeiden
  • Auf ausreichende Flucht-, Rettungs- und Angriffswege und deren Kennzeichnung achten
  • Ausreichende Löschmittelvorsorge treffen

Grundsätzlich:

  • Brennende Tabakreste u. ä. gehören nicht in Kunststoffeimer oder -abfallsäcke
  • Offenes Feuer (Feuerzeug, Streichholz) und offenes Licht (Kerzen) können bei Kostümen aus nicht schwerentflammbaren Kunststoffen zur Lebensgefahr werden!

Quelle: lfv Bayern